Firmengruendung.de / Donnerstag, 21. Februar 2019 / Kategorien: Aktuelle Beiträge Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrages haben sich durch Änderungen der Rechtslage teilweise überholt. Bitte beachten Sie deshalb auch unsere neueren Beiträge zu diesem Thema. Am 20.02.2019 hat der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderung § 12 Körperschaftsteuergesetz vor. Es soll ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der wie folgt lautet: "(4) Einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union das Betriebsvermögen ununterbrochen zuzurechnen, das ihr bereits vor dem Austritt zuzurechnen war." Dem reinen Wortlaut dieser Vorschrift nach wäre dies beschränkt auf Limiteds, die bereits vor dem Brexit gegründet wurden. Allerdings wird in der Begründung zum Änderungsantrag ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH zum Typenvergleich bei Gesellschaften aus Drittstaaten (Urteile vom 23. Juni 1992, BStBl II S. 972, und vom 8. September 2010, BStBl II 2013 S. 186) Bezug genommen, was dafür sprechen könnte das diese Regelung weit auszulegen sein wird und der letzte Halbsatz des § 12 Abs. 4 KStG damit als Klarstellung dahin gehend zu verstehen sein soll, dass der Brexit selbst kein auslösendes Ereignis ist. Drucken 3925 Tags: § 12 Absatz 4 KStGBestandsschutz LimitedBrexitBrexit SteuerbegleitgesetzTypenvergleich Ähnliche Artikel § 12 Abs. 4 KStG letztmals für WJ 2020 anwendbar LTD Gesellschafter als umsatzsteuerrechtliches Unternehmen nach § 2 UStG Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK und seine Folgen auf die Limited in Deutschland Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu. Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit