Firmengruendung.de / Samstag, 16. März 2019 / Kategorien: Aktuelle Beiträge Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit Steuerbegleitgesetz zugestimmt. Damit ist nunmehr der Weg frei für das Inkrafttreten zum Ende März. Steuerlich soll dieses Gesetz Rechtssicherheit für die Ltd in Deutschland bringen. Insbesondere wird ein etwaiger Brexit keine stillen Reserven oder Grunderwerbsteuern auslösen. Das Betriebsvermögen der Limited soll außerdem auch weiterhin körperschaftssteuerlich verstrickt bleiben. Drucken 3113 Tags: BrexitBrexit Steuerbegleitgesetz Ähnliche Artikel LTD Gesellschafter als umsatzsteuerrechtliches Unternehmen nach § 2 UStG Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion § 12 Abs. 4 KStG letztmals für WJ 2020 anwendbar