BaFin Zulassung (WIB) BaFin Zulassung (WIB) Viele Unternehmen sind darauf angewiesen Eigen- oder Fremdkapital von Anlegern einzusammeln. Um derartige Angebote am deutschen Markt öffentlich vornehmen zu können, also potentielle Anleger öffentlich anzusprechen (Telefon, Webseite, Zeitung usw.) bedarf es einer Genehmigung durch die BaFin. Seit der Änderung des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) im Jahr 2018 können Unternehmen nunmehr einen vereinfachten Zulassungsweg beschreiten - das Wertpapier-Informationsblatt. Hierzu wird - statt eines Prospektes - ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt und von der BaFin dessen Veröffentlichung gestattet. Über diesen Weg können jährlich bis zu 8 Mio EUR eingesammelt werden. Bis zu 1 Mio von dem Emittenten selbst und darüber hinaus unter Einschaltung eines zugelassenen Finanzvermittlers, der die Ausgabe zu dokumentieren hat. Mögliche Wertpapiere, die ein Unternehmen ausgeben kann, sind zum Beispiel Aktien oder Genussscheine.