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Von der GmbH zur Limited

Herausverschmelzung

Kaum bekannt, aber doch interessant kann die Umwandlung einer GmbH in die Limited sein.

Im Ergebnis wird aus der deutschen GmbH eine englische Limited, und zwar mit allen Konsequenzen.

Wird der deutsche Geschäftssitz nach Umwandlung der GmbH in die Limited aufgelöst, ist die Gesellschaft nach erfolgter Umwandlung in Deutschland faktisch nicht mehr existent.

Beachtlich ist unter anderem auch, dass gem. § 122j Absatz 1 Umwandlungsgesetz Gläubiger der GmbH nur binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, Sicherheit verlangen können. Wird diese Frist von Gläubigern versäumt, kann später keine Sicherheit mehr verlangt werden. Gläubiger müssten in diesem Fall gegen die Ltd vollstrecken, die unter Umständen selbst gar kein Vermögen mehr in Deutschland hat.

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