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Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK und seine Folgen auf die Limited in Deutschland

Die Nicht-Diskriminierungsklausel

Firmengruendung.de 0 3039

Die EU und Großbritanien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt.

Für die Limited in Deutschland besonders relevant dürfte die im Freihandelsabkommen enthaltene Nicht-Diskriminierungsklausel (Inländerbehandlung) sein. Diese findet sich in der deutschen Version des Abkommens auf Seite 101 und hat folgenden Inhalt:

Artikel SERVIN.2.3: Inländerbehandlung 

1. Jede Vertragspartei gewährt Investoren der anderen Vertragspartei und erfassten Unternehmen eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die Behandlung, die sie ihren eigenen Investoren und deren Unternehmen in vergleichbaren Situationen in Bezug auf die Niederlassung und Anwendung in ihrem Gebiet gewährt

2. Die von einer Vertragspartei nach Absatz 1 gewährte Behandlung bedeutet ...