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LTD vs GmbH

Die wichtigste Gemeinsamkeit mit der deutschen GmbH besteht in der eigenen Rechtspersönlichkeit beider Gesellschaften. Die Gesellschaft (GmbH und Ltd.) ist damit mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet und von den Gesellschaftern/Shareholdern und Geschäftsführern/Directors getrennt zu betrachten. 

Den Gesellschaftern bzw. Shareholdern gehört die Gesellschaft. 
Der Geschäftsführer bzw. Director vertritt das Unternehmen und führt die Geschäfte. 

Sowohl bei der GmbH als auch bei der Limited ist die Haftung grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt. 


Der praktisch wohl wichtigste Unterschied der Limited zur GmbH ist die Höhe des für die Gründung nötigen Stammkapitals. Bei der GmbH beträgt dieser grundsätzlich mindestens € 25.000. Bei der Limited genügt eine Einlage von 1 Pfund (ca. € 1,5). Der unternehmerfreundliche Grundgedanke hierhinter lautet, „nur der Unternehmer kann vorab beurteilen, wie viel Geld er für die Umsetzung seiner Idee benötigt“. 

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