Firmengruendung.de / Freitag, 29. Februar 2008 / Kategorien: Limited (UK) LTD vs GmbH Die wichtigste Gemeinsamkeit mit der deutschen GmbH besteht in der eigenen Rechtspersönlichkeit beider Gesellschaften. Die Gesellschaft (GmbH und Ltd.) ist damit mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet und von den Gesellschaftern/Shareholdern und Geschäftsführern/Directors getrennt zu betrachten. Den Gesellschaftern bzw. Shareholdern gehört die Gesellschaft. Der Geschäftsführer bzw. Director vertritt das Unternehmen und führt die Geschäfte. Sowohl bei der GmbH als auch bei der Limited ist die Haftung grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt. Der praktisch wohl wichtigste Unterschied der Limited zur GmbH ist die Höhe des für die Gründung nötigen Stammkapitals. Bei der GmbH beträgt dieser grundsätzlich mindestens € 25.000. Bei der Limited genügt eine Einlage von 1 Pfund (ca. € 1,5). Der unternehmerfreundliche Grundgedanke hierhinter lautet, „nur der Unternehmer kann vorab beurteilen, wie viel Geld er für die Umsetzung seiner Idee benötigt“. Vorheriger Artikel EU Niederlassungsfreiheit als Grundlage der LTD in Deutschland Nächster Artikel Vorteile der LTD Drucken 4872 Tags: Limited Ähnliche Artikel Grundlagen der LTD Struktur Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen Status der Limited in Deutschland Änderungen von Sekretär oder Direktor Firmierung als Group und Holding