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LTD Gesellschafter als umsatzsteuerrechtliches Unternehmen nach § 2 UStG

Im vorhergehenden Beitrag haben wir bereits über die im Umlauf befindlichen Informationsschreiben der Finanzämter zum BMF Schreiben 30.12.2020 berichtet.

Diese Schreiben werden aktuell ergänzt durch Schreiben, in denen dem LTD Gesellschafter persönlich eine Umsatzsteuernummer mitgeteilt wird, oder die Vergabe der USt-Nummern angekündigt wird. Meist verweisen diese Schreiben auf das BMF Schreiben 30.12.2020 und erhalten zusätzlich den Hinweis, dass die LTD hinsichtlich der Körperschaftssteuer (wegen des Brexit-Steuerbegleitgesetzes) weiter als Körperschaftssteuersubjekt behandelt wird.

Im Ergebnis gehen die Finanzämter also davon aus, dass die Steuern für LTDs zukünftig über zwei Steuernummern erklärt werden sollen. Die bisherige Steuernummer der LTD soll weiterhin für die Körperschaftssteuererklärung verwendet werden. Eine auf den Unternehmer persönlich vergebene Umsatzsteuernummer soll für die Umsatzsteuererklärungen verwendet werden.

Diese Schreiben sind in der Regel nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, dürften aber einen Regelungsgehalt haben und damit einen Verwaltungsakt darstellen, gegen den Rechtsmittel zulässig sind.

Ein unverbindliches Muster für einen entsprechenden Einspruch hönnen Sie sich weiter unten herunterladen. Vor der etwaigen Einlegung eines Rechtsmittels sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen.  

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