KRUEMMEL Rechtsanwaltsgesellschaft / Donnerstag, 21. Februar 2019 / Categories: Limited (UK), Brexit Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit Mit der Einfügung einer Steuerbefreiungsvorschrift im Grunderwerbsteuergesetz soll sichergestellt werden, dass es nicht allein durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer kommt, wenn eine englische Limited Eigentümerin von Grundstücken in Deutschland ist. Hierzu wird § 4 Grunderwerbsteuer geändert. Es wird eine neue Nummer 6 eingefügt, die wie folgt lautet "6. Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union beruhen." Der Brexit wird damit zur Besonderen Ausnahme von der Besteuerung mit Grunderwerbsteuern. Previous Article Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Next Article Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu. Print 1418 Tags: § 4 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz Brexit Brexit Steuerbegleitgesetz Related articles Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu.