Firmengruendung.de / Donnerstag, 21. Februar 2019 / Kategorien: Limited (UK), Brexit Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit Mit der Einfügung einer Steuerbefreiungsvorschrift im Grunderwerbsteuergesetz soll sichergestellt werden, dass es nicht allein durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer kommt, wenn eine englische Limited Eigentümerin von Grundstücken in Deutschland ist. Hierzu wird § 4 Grunderwerbsteuer geändert. Es wird eine neue Nummer 6 eingefügt, die wie folgt lautet "6. Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union beruhen." Der Brexit wird damit zur Besonderen Ausnahme von der Besteuerung mit Grunderwerbsteuern. Vorheriger Artikel Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Nächster Artikel Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu. Drucken 2533 Tags: § 4 Nr. 6 GrunderwerbsteuergesetzBrexitBrexit Steuerbegleitgesetz Dokumente zum download Bundestag Drucksache197959(.pdf, 985,25 KB) - 54 download(s) Ähnliche Artikel Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Die Rechtsfähigkeit der Limited nach dem Brexit Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK und seine Folgen auf die Limited in Deutschland Finanzamt Schreiben zur Anerkennung der Limited nach dem Brexit Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion