KRUEMMEL Rechtsanwaltsgesellschaft / Samstag, 16. März 2019 / Categories: Limited (UK), Brexit Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit Steuerbegleitgesetz zugestimmt. Damit ist nunmehr der Weg frei für das Inkrafttreten zum Ende März. Steuerlich ändert sich damit für Limiteds in Deutschland nichts. Insbesondere wird ein etwaiger Brexit keine stillen Reserven oder Grunderwerbsteuern auslösen, die Limited wird steuerlich auch nicht "auseinander fallen", sondern weiter Körperschaftssteuersubjekt bleiben. Previous Article Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit Next Article Vorteile der Ausgründung von Tochtergesellschaften unter einer UK Ltd Print 1310 Tags: Brexit Brexit Steuerbegleitgesetz Limited gründen ltd gründen Related articles Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit