Aktuelle Beiträge

Einführung Frirmengruppen

Firmengruendung.de 0 3821

Eine Firmengruppe (engl. Group) aufzubauen bedeutet Geschäftsrisiken und/oder ProfitCenter auf verschiedene (Tochter)Unternehmen zu verteilen. Auch die klare Trennung von Geschäftsbereichen kann so vollzogen werden. Eine der klassischen Formen ist sicherlich die Aufteilung des Unternehmens in Besitz- und Betriebsgesellschaft. Neben den Marketingvorteilen einer Firmengruppe lassen sich so Risiken verringern, Diskretion erhöhen und Marktauftritte optimal steuern.  

Nicht umsonst nutzen größere Unternehmen seit jeher die Möglichkeiten der Group- bzw. Holdingbildung. 

Für kleine Unternehmen war und ist die – unter Beachtung des Einzelfalles - sehr zu empfehlende Bildung einer Firmengruppe mit deutschen Gesellschaften jedoch oft viel zu aufwendig.  

Hier kann die UG (oder ggf. auch die Limited) Ihre Vorteile ausspielen: Für überschaubare Gründungskosten lässt sich nahezu jede denkbare Konstellation schnell und kostengünstig aufbauen. 

Einführung Ltd & Co KG

Firmengruendung.de 0 4395

Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen voll haftet (Komplementär) und mindestens ein anderer Gesellschafter nur mit der Höhe seiner erbrachten Einlage haftet (Kommanditist).  

In der Praxis üblich ist es, die Stellung des Komplementärs durch eine Kapitalgesellschaft zu besetzen. Dies kann entweder durch eine GmbH, AG oder eben durch eine Limited geschehen. Hierdurch wird ein Haftungsdurchgriff auf das private Vermögen der Unternehmer ausgeschlossen. Gleichzeitig bleiben die Vorteile der Personengesellschaft erhalten (hierzu weiter unten). Durch die Einschaltung einer Limited als voll haftenden Gesellschafter kann auch hier der nötige Mindestkapitaleinsatz für ein neues Projekt deutlich beschränkt werden.  

Der Unternehmer kann seine Gewinne aus einer Kommanditgesellschaft zum Beispiel mit Verlusten aus anderen Geschäften (z.B. aus einer anderen Ltd. & Co KG oder Vermietung und Verpachtung) verrechnen. .... weiter lesen  

Grundlagen der LTD Struktur

Firmengruendung.de 0 8380

Die Struktur des Limited ähnelt einer Mischung aus deutscher GmbH und kleiner Aktiengesellschaft. Das Stammkapital ist in Anteile unter den Shareholdern (Gesellschaftern/Aktionären) aufgeteilt. Diesen gehört die Gesellschaft. Anteile können jederzeit ausgegeben, verkauft oder übertragen werden. 

Die Geschäfte der Gesellschaft führt der Director (Geschäftsführer). Natürlich können auch mehrere Geschäftsführer festgelegt werden. 

Wichtige Aufgaben des Geschäftsführers (Director): 
Der Director ist neben der Führung der Geschäfte verantwortlich für die fristgerechte Einreichung folgender Dokumente: 

Buchhaltung (Accounts) 
Steuerklärung 
Statusbericht (Annual Return) 
Jahresabschluss und Bilanz 

Wichtige Aufgaben des Sekretärs (Company Secretary): 

Führung der Unternehmensregister 
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen 

Vorteile der LTD

Firmengruendung.de 0 3930
  • Ausschluss der persönlichen Haftung 
  • Untergrenze für das Haftungskapital € 1,5 statt € 25.000 bei der GmbH 
  • Deutlich geringere sonstige Gründungskosten als bei der GmbH (keine Notarpflicht) 
  • Innerhalb weniger Tage einsatzfähig 
  • Einfache und kostengünstige Gestaltung von Firmengruppen und Holdingstrukturen 
  • Weltweit renommierteste Gesellschaftsform  
  • Freie Namenswahl wie bei der GmbH 
  • Einfache Umgestaltung und Auflösung 
  • Einfache Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Anteilen (Shares) und jederzeitiger Möglichkeit zur Kapitalerhöhung 

 

EU Niederlassungsfreiheit als Grundlage der LTD in Deutschland

Firmengruendung.de 0 4003

Einer der wesentlichen Gedanken der Europäischen Union ist die Freizügigkeit seiner Bürger. So kann ein Deutscher genauso unter erleichterten Bedingungen in Frankreich, Spanien oder UK leben und arbeiten wie ein Italiener, Portugiese oder Grieche. 

Diese Freizügigkeit erstreckt sich aber nicht nur auf natürliche Personen (also Menschen), sondern auch auf juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften). So sieht es der Europäische Gerichtshof und seit dem bestätigenden Urteil vom 13.03.2003 auch der BGH. 

Dies bedeutet, dass eine deutsche GmbH problemlos in jedem Mitgliedsstaat tätig werden kann, ohne ihre Rechtsfähigkeit zu verlieren. Natürlich genießen genauso auch Kapitalgesellschaften aus anderen EU Ländern in Deutschland diesen Schutz. 

Deutschen Unternehmern steht damit die Möglichkeit offen, auch in Deutschland mit einer ordnungsgemäß gegründeten Kapitalgesellschaft aus einem EU-Nachbarland tätig zu werden. 

12345678