Bundesanzeiger - Veröffentlichung UK-Account bei Ordnungsgeldverfahren Bundesanzeiger - Veröffentlichung UK-Account bei Ordnungsgeldverfahren Der Account ist laut § 325a HGB beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Hat der Bundesanzeiger bereits ein Ordnungsgeldverfahren begonnen, ist der Account bis zur festgesetzten Frist einzureichen.
Einreichung eines Accounts beim Bundesanzeiger für LTD (UK) Einreichung eines Accounts beim Bundesanzeiger für LTD (UK) Die englische Veröffentlichung des Jahresabschluss (Account) ist auch im deutschen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Einreichung eines korrigierten Annual Accounts für LTD (UK) Einreichung eines korrigierten Annual Accounts für LTD (UK) Ist ein Jahresabschluss nach Veröffentlichung korrigiert worden, ist dieser auch im Companies House korrigiert zu veröffentlichen.
Einreichung Annual Account für LTD (UK) Einreichung Annual Account für LTD (UK) Im Companies House ist jährlich der Jahresabschluss in englischer Form (Account) einzureichen.
Einreichung Confirmation Statement für LTD (UK) Einreichung Confirmation Statement für LTD (UK) Im Companies House sind jährlich die Daten der Limited zu prüfen und auf Richtigkeit zu bestätigen. Änderungen sind anzuzeigen.
Satzungsänderung LTD / PLC (UK) Satzungsänderung LTD / PLC (UK) Wird die Satzung der Gesellschaft geändert, muss dies im Companies House angezeigt werden.
Kapitalerhöhung LTD (UK) - Abgleich Confirmation Statement Kapitalerhöhung LTD (UK) - Abgleich Confirmation Statement Wird das Stammkapital der Firma erhöht, muss dies im englischen Handelsregister (Companies House) angezeigt werden.