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Änderungen von Sekretär oder Direktor

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Zu den wichtigsten Änderungen neben der Übertragung von Anteilen zählen die Änderungen von Sekretär und Direktor.  

Besonders wichtig ist hierzu zu wissen, dass derartige Änderungen dem Companieshouse innerhalb von 14 Tagen nach Änderung durch den entsprechenden Beschluss angezeigt werden müssen!  

Im Rahmen unseres Betreuungsservices stehen wir Ihnen für Änderungen und die laufende Verwaltung natürlich zur Seite. Praktisch bedeutet das: Sie erhalten von uns auf Anfrage ein entsprechendes Formblatt, in welchem Sie uns die Änderungen (Ein- und Austritt) mitteilen. Wir leiten diese Informationen dann für Sie entsprechend an das Companieshouse weiter.