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Einführung Ltd & Co KG

Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen voll haftet (Komplementär) und mindestens ein anderer Gesellschafter nur mit der Höhe seiner erbrachten Einlage haftet (Kommanditist).  

In der Praxis üblich ist es, die Stellung des Komplementärs durch eine Kapitalgesellschaft zu besetzen. Dies kann entweder durch eine GmbH, AG oder eben durch eine Limited geschehen. Hierdurch wird ein Haftungsdurchgriff auf das private Vermögen der Unternehmer ausgeschlossen. Gleichzeitig bleiben die Vorteile der Personengesellschaft erhalten (hierzu weiter unten). Durch die Einschaltung einer Limited als voll haftenden Gesellschafter kann auch hier der nötige Mindestkapitaleinsatz für ein neues Projekt deutlich beschränkt werden.  

Der Unternehmer kann seine Gewinne aus einer Kommanditgesellschaft zum Beispiel mit Verlusten aus anderen Geschäften (z.B. aus einer anderen Ltd. & Co KG oder Vermietung und Verpachtung) verrechnen.  

Die Ltd. & Co KG kann auch als Ein-Mann Gesellschaft gegründet werden. Zunächst wird eine Ltd. gegründet. Diese ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und handelt als voll haftender Gesellschafter (Komplementär) der Ltd. & Co KG. Der Unternehmer und/oder weitere Personen werden Kommanditisten mit einer frei zu wählenden Einlage.  

Weitere Vorteile der LTD & Co KG

  • Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalentnahmen ohne vorherige Festlegung  
  • Bis zum Gewerbesteuerfreibetrag von € 24.500 fallen keine Gewerbesteuern an
  • Kapitalbeschaffung durch Aufnahme von Kommanditisten
  • Kosten für den Erwerb von Anteilen an einer Ltd & Co.KG sind Anschaffungskosten
  • Es wird eine deutsche KG im Handelsregister eingetragen 
  • Der KG Vertrag muss nicht hinterlegt werden, kann somit einfach geändert werden

 

 

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