Aktuelle Beiträge

Höhe des Haftungskapitals

Firmengruendung.de 0 3743
Bei der Ltd besteht bekanntlich keine Beschränkung bzgl. der Mindesthöhe des Haftungskapitals.  

Viele Unternehmer gehen deshalb mit der Überlegung "Je weniger desto besser" in eine Gründung, was zunächst nachvollziehbar erscheint. Nicht zu vergessen ist dabei jedoch, dass die Firma nicht in eine Überschuldung geraten darf.  

Die Frage, welche sich Unternehmer zukünftig zu Recht wohl immer häufiger gefallen lassen müssen ist: "Wie hat sich die Firma finanziert?"  

Beispiel: Unternehmer A gründet eine LTD mit 100 Pfund. Er hat in den ersten drei Monaten folgende Kosten: Handelsregister und Notarkosten von € 200, Portokosten von € 50, Telefon € 150, Miete € 1.500.  
Dieses Geld muss natürlich irgendwo hergekommen sein! Aus der Einlage des Unternehmers kam es jedenfalls nicht!  

In Betracht kommen könnten Finanzierungen (z.Bsp. aus einem Darlehn) oder Einnahmen.  

Die Tatsache, dass das Ltd-Gesellschaftsrecht dem Unternehmer die Antwort offen lässt wieviel Geld er für sein neues Projekt benötigt, heißt also nicht das er kein Geld benötigt!  

Es sind also folgende Fragen zu stellen:  
1) Wieviel Geld wird für den Geschäftsaufbau benötigt?  
2) Woher kommt das Geld (Stammkapital,Fremdfinanzierung,Einnahmen)?  
3) Wieviel zusätzliches Sicherheitspolster wird benötigt, damit es zu keiner Unterdeckung kommt?  

Abschließender Hinweis: Bei Unsicherheiten hierzu ist dringend anzuraten, dass sich Unternehmer bei Bedarf an den Steuerberater wenden, der bei der Erstellung einer Kalkulation und späteren Eröffnungsbilanz unterstützt.

Änderungen von Sekretär oder Direktor

Firmengruendung.de 0 5461

Zu den wichtigsten Änderungen neben der Übertragung von Anteilen zählen die Änderungen von Sekretär und Direktor.  

Besonders wichtig ist hierzu zu wissen, dass derartige Änderungen dem Companieshouse innerhalb von 14 Tagen nach Änderung durch den entsprechenden Beschluss angezeigt werden müssen!  

Im Rahmen unseres Betreuungsservices stehen wir Ihnen für Änderungen und die laufende Verwaltung natürlich zur Seite. Praktisch bedeutet das: Sie erhalten von uns auf Anfrage ein entsprechendes Formblatt, in welchem Sie uns die Änderungen (Ein- und Austritt) mitteilen. Wir leiten diese Informationen dann für Sie entsprechend an das Companieshouse weiter.

Gestaltung der Ltd. & Co. KG

Firmengruendung.de 0 3826

Die Ltd. & Co KG kann auch als Ein-Mann Gesellschaft gegründet werden. Zunächst wird eine Ltd. gegründet. Diese ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und handelt als voll haftender Gesellschafter (Komplementär) der Ltd. & Co KG. Der Unternehmer und/oder weitere Personen werden Kommanditisten mit einer frei zu wählenden Einlage. Die internen Rechtsverhältnisse können wunschgemäß im zu erstellenden Gesellschaftsvertrag der KG ausgestaltet werden. Die KG wird zum dt. Handelsregister angemeldet und als Ltd. & Co KG eingetragen.  

Die Ltd. & Co. KG ist deshalb so interessant, weil sie die wesentlichen Vorteile der Kapitalgesellschaft mit den Vorzügen einer Personengesellschaft verbindet. Zudem wird eine deutsche KG im Handelsregister eingetragen.  

- Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen  
- Entnahmen sind einfach möglich  
- Die Besteuerung erfolgt bei den Gesellschaftern. Der Unternehmer kann Gewinne und Verluste einzelner Projekte so miteinander verrechnen. Auch für Unternehmer mit ständigem Aufenthalt im Ausland kann die Ltd. & Co. KG eine sinnvolle Lösung sein, um auf dem deutschen Markt aktiv zu werden.

Firmierung und Markenrecht

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Ein sehr wichtiger Punkt, der bei der Gründung eines neuen Unternehmens häufig übersehen wird, ist die Überprüfung des gewünschten Firmennamens auf Kollisionen mit bereits bestehenden Schutzrechten anderer Unternehmen.  

Ein solches Schutzrecht ist zum Beispiel eine Marke. Nationale Marken werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Antrag und nach Überprüfung der Eintragungsfähigkeit eingetragen. Durch Eintragung erlangt der Markeninhaber ein besonderes Alleinstellungsmerkmal: Er allein bestimmt über Verwendung der geschützten Wort- und/oder Bildmarke in dem jeweils geschützten Rahmen. Eine Marke kann darüber hinaus auch durch Verwendung (ohne Eintragung) Schutz erlangen, wobei die Anforderungen recht hoch liegen und im Einzelfall oft schwer nachweisbar sind.  

Das Companieshouse in England trägt den gewünschten Firmennamen ein, soweit dieser noch nicht vergeben, und eintragungsfähig ist. Eine Überprüfung hinsichtlich bestehender Schutzrechte erfolgt nicht. Bereits die Gründung der Ltd. kann deshalb u.U. eine Verletzung von Schutzrechten Dritter darstellen. 

Eintragung der Limited ins dt. Handelregister

Firmengruendung.de 0 3946

Die meisten Unternehmer arbeiten mit ihrer Limited in Deutschland und lenken diese auch von hier. Es wird also eine selbstständige Zweigniederlassung der Limited in Deutschland errichtet. Die Gesellschaft entsteht schon durch Eintragung in England. deshalb greift die persönliche Haftungsbeschränkung bereits voll - auch wenn sie nicht ins deutsche Handelsregister eintragen wird. Die Eintragung der Zweigniederlassung wirkt insofern nur deklaratorisch. Die Anmeldung der Zweigniederlassung zum Handelsregister sollte aber natürlich erfolgen, da sie vorgeschrieben ist. 

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