Aktuelle Beiträge

Vorteile der LTD

Firmengruendung.de 0 3834
  • Ausschluss der persönlichen Haftung 
  • Untergrenze für das Haftungskapital € 1,5 statt € 25.000 bei der GmbH 
  • Deutlich geringere sonstige Gründungskosten als bei der GmbH (keine Notarpflicht) 
  • Innerhalb weniger Tage einsatzfähig 
  • Einfache und kostengünstige Gestaltung von Firmengruppen und Holdingstrukturen 
  • Weltweit renommierteste Gesellschaftsform  
  • Freie Namenswahl wie bei der GmbH 
  • Einfache Umgestaltung und Auflösung 
  • Einfache Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Anteilen (Shares) und jederzeitiger Möglichkeit zur Kapitalerhöhung 


LTD vs GmbH

Firmengruendung.de 0 4870

Die wichtigste Gemeinsamkeit mit der deutschen GmbH besteht in der eigenen Rechtspersönlichkeit beider Gesellschaften. Die Gesellschaft (GmbH und Ltd.) ist damit mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet und von den Gesellschaftern/Shareholdern und Geschäftsführern/Directors getrennt zu betrachten. 

Den Gesellschaftern bzw. Shareholdern gehört die Gesellschaft. 
Der Geschäftsführer bzw. Director vertritt das Unternehmen und führt die Geschäfte. 

Sowohl bei der GmbH als auch bei der Limited ist die Haftung grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt. 


Der praktisch wohl wichtigste Unterschied der Limited zur GmbH ist die Höhe des für die Gründung nötigen Stammkapitals. Bei der GmbH beträgt dieser grundsätzlich mindestens € 25.000. Bei der Limited genügt eine Einlage von 1 Pfund (ca. € 1,5). Der unternehmerfreundliche Grundgedanke hierhinter lautet, „nur der Unternehmer kann vorab beurteilen, wie viel Geld er für die Umsetzung seiner Idee benötigt“. 

EU Niederlassungsfreiheit als Grundlage der LTD in Deutschland

Firmengruendung.de 0 3901

Einer der wesentlichen Gedanken der Europäischen Union ist die Freizügigkeit seiner Bürger. So kann ein Deutscher genauso unter erleichterten Bedingungen in Frankreich, Spanien oder UK leben und arbeiten wie ein Italiener, Portugiese oder Grieche. 

Diese Freizügigkeit erstreckt sich aber nicht nur auf natürliche Personen (also Menschen), sondern auch auf juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften). So sieht es der Europäische Gerichtshof und seit dem bestätigenden Urteil vom 13.03.2003 auch der BGH. 

Dies bedeutet, dass eine deutsche GmbH problemlos in jedem Mitgliedsstaat tätig werden kann, ohne ihre Rechtsfähigkeit zu verlieren. Natürlich genießen genauso auch Kapitalgesellschaften aus anderen EU Ländern in Deutschland diesen Schutz. 

Deutschen Unternehmern steht damit die Möglichkeit offen, auch in Deutschland mit einer ordnungsgemäß gegründeten Kapitalgesellschaft aus einem EU-Nachbarland tätig zu werden. 

Warum eigentich eine Ltd.??

Firmengruendung.de 0 3898

Die Limited kann binnen 24 Stunden gegründet werden und ist sofort haftungsbeschränkt handlungsfähig. D.h. auch ohne deutsche Handelsregistereintragung greift der englische Haftungsschutz. Als Stammkapital reicht 1,50 Euro. Eines Nachweises der Kapitalaufbringung bedarf es nicht. Selbst eine Sachgründung durch Erbringung von Dienstleistungen ist möglich.  

Durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann das Betriebsvermögen geschützt werden, indem z.B. die Fahrzeuge oder Werkzeuge im persönlichen Eigentum des Unternehmers belassen werden und der rein operative Geschäftsbetrieb durch die Gesellschaft ausgeübt wird. .... weiter lesen  

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