Aktuelle Beiträge

Einführung Frirmengruppen

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Eine Firmengruppe (engl. Group) aufzubauen bedeutet Geschäftsrisiken und/oder ProfitCenter auf verschiedene (Tochter)Unternehmen zu verteilen. Auch die klare Trennung von Geschäftsbereichen kann so vollzogen werden. Eine der klassischen Formen ist sicherlich die Aufteilung des Unternehmens in Besitz- und Betriebsgesellschaft. Neben den Marketingvorteilen einer Firmengruppe lassen sich so Risiken verringern, Diskretion erhöhen und Marktauftritte optimal steuern.  

Nicht umsonst nutzen größere Unternehmen seit jeher die Möglichkeiten der Group- bzw. Holdingbildung. 

Für kleine Unternehmen war und ist die – unter Beachtung des Einzelfalles - sehr zu empfehlende Bildung einer Firmengruppe mit deutschen Gesellschaften jedoch oft viel zu aufwendig.  

Gerade hier kann die Limited Ihre Vorteile voll ausspielen: Für überschaubare Gründungskosten lässt sich nahezu jede denkbare Konstellation schnell und kostengünstig aufbauen. 

Einführung Ltd & Co KG

Firmengruendung.de 0 4293

Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen voll haftet (Komplementär) und mindestens ein anderer Gesellschafter nur mit der Höhe seiner erbrachten Einlage haftet (Kommanditist).  

In der Praxis üblich ist es, die Stellung des Komplementärs durch eine Kapitalgesellschaft zu besetzen. Dies kann entweder durch eine GmbH, AG oder eben durch eine Limited geschehen. Hierdurch wird ein Haftungsdurchgriff auf das private Vermögen der Unternehmer ausgeschlossen. Gleichzeitig bleiben die Vorteile der Personengesellschaft erhalten (hierzu weiter unten). Durch die Einschaltung einer Limited als voll haftenden Gesellschafter kann auch hier der nötige Mindestkapitaleinsatz für ein neues Projekt deutlich beschränkt werden.  

Der Unternehmer kann seine Gewinne aus einer Kommanditgesellschaft zum Beispiel mit Verlusten aus anderen Geschäften (z.B. aus einer anderen Ltd. & Co KG oder Vermietung und Verpachtung) verrechnen. .... weiter lesen  

Grundlagen der LTD Struktur

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Die Struktur des Limited ähnelt einer Mischung aus deutscher GmbH und kleiner Aktiengesellschaft. Das Stammkapital ist in Anteile unter den Shareholdern (Gesellschaftern/Aktionären) aufgeteilt. Diesen gehört die Gesellschaft. Anteile können jederzeit ausgegeben, verkauft oder übertragen werden. 

Die Geschäfte der Gesellschaft führt der Director (Geschäftsführer). Natürlich können auch mehrere Geschäftsführer festgelegt werden. 

Wichtige Aufgaben des Geschäftsführers (Director): 
Der Director ist neben der Führung der Geschäfte verantwortlich für die fristgerechte Einreichung folgender Dokumente: 

Buchhaltung (Accounts) 
Steuerklärung 
Statusbericht (Annual Return) 
Jahresabschluss und Bilanz 

Wichtige Aufgaben des Sekretärs (Company Secretary): 

Führung der Unternehmensregister 
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen 

Vorteile der LTD

Firmengruendung.de 0 3827
  • Ausschluss der persönlichen Haftung 
  • Untergrenze für das Haftungskapital € 1,5 statt € 25.000 bei der GmbH 
  • Deutlich geringere sonstige Gründungskosten als bei der GmbH (keine Notarpflicht) 
  • Innerhalb weniger Tage einsatzfähig 
  • Einfache und kostengünstige Gestaltung von Firmengruppen und Holdingstrukturen 
  • Weltweit renommierteste Gesellschaftsform  
  • Freie Namenswahl wie bei der GmbH 
  • Einfache Umgestaltung und Auflösung 
  • Einfache Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Anteilen (Shares) und jederzeitiger Möglichkeit zur Kapitalerhöhung 


LTD vs GmbH

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Die wichtigste Gemeinsamkeit mit der deutschen GmbH besteht in der eigenen Rechtspersönlichkeit beider Gesellschaften. Die Gesellschaft (GmbH und Ltd.) ist damit mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet und von den Gesellschaftern/Shareholdern und Geschäftsführern/Directors getrennt zu betrachten. 

Den Gesellschaftern bzw. Shareholdern gehört die Gesellschaft. 
Der Geschäftsführer bzw. Director vertritt das Unternehmen und führt die Geschäfte. 

Sowohl bei der GmbH als auch bei der Limited ist die Haftung grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt. 


Der praktisch wohl wichtigste Unterschied der Limited zur GmbH ist die Höhe des für die Gründung nötigen Stammkapitals. Bei der GmbH beträgt dieser grundsätzlich mindestens € 25.000. Bei der Limited genügt eine Einlage von 1 Pfund (ca. € 1,5). Der unternehmerfreundliche Grundgedanke hierhinter lautet, „nur der Unternehmer kann vorab beurteilen, wie viel Geld er für die Umsetzung seiner Idee benötigt“. 

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