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Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited

Firmengruendung.de 0 3267

Am 20.02.2019 hat der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderung § 12 Körperschaftsteuergesetz vor. Es soll ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der wie folgt lautet:

"(4) Einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union das Betriebsvermögen ununterbrochen zuzurechnen, das ihr bereits vor dem Austritt zuzurechnen war."

Dem reinen Wortlaut dieser Vorschrift nach wäre dies beschränkt auf Limiteds, die bereits vor dem Brexit gegründet wurden. Allerdings wird in der Begründung zum Änderungsantrag ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH zum Typenvergleich bei Gesellschaften aus Drittstaaten (Urteile vom 23. Juni 1992, BStBl II S. 972, und vom 8. September 2010, BStBl II 2013 S. 186) Bezug genommen, was dafür sprechen könnte das diese Regelung weit auszulegen sein wird und der letzte Halbsatz des § 12 Abs. 4 KStG damit als Klarstellung dahin gehend zu verstehen sein soll, dass der Brexit selbst kein auslösendes Ereignis ist.

Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion

Brexit Steuerbegleitgesetz

Firmengruendung.de 0 2720

Am 19.02.2019 wurden in Form von Änderungsanträgen längst überfällige Regelungen und Klarstellungen zur Limited in Deutschland in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Brexit Steuerbegleitgesetz eingebracht. Die entsprechende Umsetzung erscheint sehr wahrscheinlich.  Das Brexit Steuerbegleitgesetzes würde (wenn die Änderungsanträge so auch umgesetzt werden) sicherstellen, dass harte Steuerfolgen durch den Brexit abgefedert werden. Im Körperschaftssteuergesetz wird hierzu zum Beispiel vorgeschlagen einen neuen § 12 Absatz 4 einzuführen. Dieser ordnet die ununterbrochene Zurechnung des Betriebsvermögens zum Körperschaftsteuersubjekt Limited an. Damit wird klargestellt, dass allein der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst.  Weiterhin wird eine Klarstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgeschlagen. Hiernach wird durch den Brexit auch keine Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn die Ltd Eigentümerin von Grundstücken ist.

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