Aktuelle Beiträge

Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited

Firmengruendung.de 0 3271

Am 20.02.2019 hat der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderung § 12 Körperschaftsteuergesetz vor. Es soll ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der wie folgt lautet:

"(4) Einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union das Betriebsvermögen ununterbrochen zuzurechnen, das ihr bereits vor dem Austritt zuzurechnen war."

Dem reinen Wortlaut dieser Vorschrift nach wäre dies beschränkt auf Limiteds, die bereits vor dem Brexit gegründet wurden. Allerdings wird in der Begründung zum Änderungsantrag ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH zum Typenvergleich bei Gesellschaften aus Drittstaaten (Urteile vom 23. Juni 1992, BStBl II S. 972, und vom 8. September 2010, BStBl II 2013 S. 186) Bezug genommen, was dafür sprechen könnte das diese Regelung weit auszulegen sein wird und der letzte Halbsatz des § 12 Abs. 4 KStG damit als Klarstellung dahin gehend zu verstehen sein soll, dass der Brexit selbst kein auslösendes Ereignis ist.

Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion

Brexit Steuerbegleitgesetz

Firmengruendung.de 0 2723

Am 19.02.2019 wurden in Form von Änderungsanträgen längst überfällige Regelungen und Klarstellungen zur Limited in Deutschland in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Brexit Steuerbegleitgesetz eingebracht. Die entsprechende Umsetzung erscheint sehr wahrscheinlich.  Das Brexit Steuerbegleitgesetzes würde (wenn die Änderungsanträge so auch umgesetzt werden) sicherstellen, dass harte Steuerfolgen durch den Brexit abgefedert werden. Im Körperschaftssteuergesetz wird hierzu zum Beispiel vorgeschlagen einen neuen § 12 Absatz 4 einzuführen. Dieser ordnet die ununterbrochene Zurechnung des Betriebsvermögens zum Körperschaftsteuersubjekt Limited an. Damit wird klargestellt, dass allein der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst.  Weiterhin wird eine Klarstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgeschlagen. Hiernach wird durch den Brexit auch keine Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn die Ltd Eigentümerin von Grundstücken ist.

BFH Beschluss vom 25.11.2015, II R 62/14

§ 6a Grunderwerbsteuergesetz - Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Firmengruendung.de 0 2833

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 25.11.2015, II R 62/14
Vorinstanz: FG Nürnberg vom 16.10.2014, 4 K 1059/13
Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Leitsätze
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen. ...


FG Nürnberg · Urteil vom 16. Oktober 2014 · Az. 4 K 1059/13

§ 6a Grunderwerbsteuergesetz - Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Firmengruendung.de 0 2579

1. Der Bescheid vom 13.08.2013 wird dahin geändert, dass die durch die Verschmelzung lt. Anlage zum Bescheid verwirklichten Grunderwerbe (Lfd. Nr. 1. – 6.) gemäß § 6a Satz 1 GrEStG zu einem Anteil von 100 v.H. steuerbegünstigt sind.

2. Die Kosten des Verfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

3. Das Urteil ist wegen der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin vorläufig vollstreckbar. Das Finanzamt darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Fällt bei der Verschmelzung einer LTD Grunderwerbsteuer an?

Firmengruendung.de 0 5969

Gehört zum Vermögen der übertragenden Gesellschaft auch ein Grundstück, so fällt bei der Umwandlung durch Verschmelzung gemäß § 1 I Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) grundsätzlich auch einmal Grunderwerbsteuer an.

§ 1 regelt Folgendes:

Abs. (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: ...

Nr. 3 der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. …

Der Gesetzgeber hat in § 6a GrEStG jedoch Ausnahmeregelungen für Umgestaltungen im Konzern geschaffen. Sofern diese Ausnahmevorschrift anwendbar ist, kann die Grunderwerbsteuer entfallen.
In seiner Entscheidung vom 16.10.2014 hat das Finanzgericht Nürnberg die Anwendbarkeit der Vorschrift für Mutter-Tochter-Verschmelzungen eröffnet.   ...    

12345678