Aktuelle Beiträge

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK und seine Folgen auf die Limited in Deutschland

Die Nicht-Diskriminierungsklausel

Firmengruendung.de 0 3044

Die EU und Großbritanien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt.

Für die Limited in Deutschland besonders relevant dürfte die im Freihandelsabkommen enthaltene Nicht-Diskriminierungsklausel (Inländerbehandlung) sein. Diese findet sich in der deutschen Version des Abkommens auf Seite 101 und hat folgenden Inhalt:

Artikel SERVIN.2.3: Inländerbehandlung 

1. Jede Vertragspartei gewährt Investoren der anderen Vertragspartei und erfassten Unternehmen eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die Behandlung, die sie ihren eigenen Investoren und deren Unternehmen in vergleichbaren Situationen in Bezug auf die Niederlassung und Anwendung in ihrem Gebiet gewährt

2. Die von einer Vertragspartei nach Absatz 1 gewährte Behandlung bedeutet ...

Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu.

Firmengruendung.de 0 2689

Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit Steuerbegleitgesetz zugestimmt. Damit ist nunmehr der Weg frei für das Inkrafttreten zum Ende März. Steuerlich soll dieses Gesetz Rechtssicherheit für die Ltd in Deutschland bringen. Insbesondere wird ein etwaiger Brexit keine stillen Reserven oder Grunderwerbsteuern auslösen. Das Betriebsvermögen der Limited soll außerdem auch weiterhin körperschaftssteuerlich verstrickt bleiben.

Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit

Firmengruendung.de 0 2754

Mit der Einfügung einer Steuerbefreiungsvorschrift im Grunderwerbsteuergesetz soll sichergestellt werden, dass es nicht allein durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer kommt, wenn eine englische Limited Eigentümerin von Grundstücken in Deutschland ist. Hierzu wird § 4 Grunderwerbsteuer geändert. Es wird eine neue Nummer 6 eingefügt, die wie folgt lautet

 

"6. Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union beruhen."

 

Der Brexit wird damit zur Besonderen Ausnahme von der Besteuerung mit Grunderwerbsteuern.

Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited

Firmengruendung.de 0 3271

Am 20.02.2019 hat der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht zum Gesetzentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Änderung § 12 Körperschaftsteuergesetz vor. Es soll ein neuer Absatz 4 eingefügt werden, der wie folgt lautet:

"(4) Einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union das Betriebsvermögen ununterbrochen zuzurechnen, das ihr bereits vor dem Austritt zuzurechnen war."

Dem reinen Wortlaut dieser Vorschrift nach wäre dies beschränkt auf Limiteds, die bereits vor dem Brexit gegründet wurden. Allerdings wird in der Begründung zum Änderungsantrag ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH zum Typenvergleich bei Gesellschaften aus Drittstaaten (Urteile vom 23. Juni 1992, BStBl II S. 972, und vom 8. September 2010, BStBl II 2013 S. 186) Bezug genommen, was dafür sprechen könnte das diese Regelung weit auszulegen sein wird und der letzte Halbsatz des § 12 Abs. 4 KStG damit als Klarstellung dahin gehend zu verstehen sein soll, dass der Brexit selbst kein auslösendes Ereignis ist.

Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion

Brexit Steuerbegleitgesetz

Firmengruendung.de 0 2723

Am 19.02.2019 wurden in Form von Änderungsanträgen längst überfällige Regelungen und Klarstellungen zur Limited in Deutschland in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Brexit Steuerbegleitgesetz eingebracht. Die entsprechende Umsetzung erscheint sehr wahrscheinlich.  Das Brexit Steuerbegleitgesetzes würde (wenn die Änderungsanträge so auch umgesetzt werden) sicherstellen, dass harte Steuerfolgen durch den Brexit abgefedert werden. Im Körperschaftssteuergesetz wird hierzu zum Beispiel vorgeschlagen einen neuen § 12 Absatz 4 einzuführen. Dieser ordnet die ununterbrochene Zurechnung des Betriebsvermögens zum Körperschaftsteuersubjekt Limited an. Damit wird klargestellt, dass allein der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst.  Weiterhin wird eine Klarstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgeschlagen. Hiernach wird durch den Brexit auch keine Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn die Ltd Eigentümerin von Grundstücken ist.

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