Aktuelle Beiträge

Die Rechtsfähigkeit der Limited nach dem Brexit

Art 54 AEUV, BGH (Trabrennbahn) und BFH Rechtsprechung

Firmengruendung.de 0 3145

Zum 31.12.2020 ist Großbritannien bekanntlich aus dem EU-Binnenmarkt ausgeschieden.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Limited in Deutschland?

Zunächst ist anzumerken, dass diese Frage derzeit durchaus nicht einheitlich beantwortet wird. Letztendlich wird sie gerichtlich zu klären sein.

Voreilig erscheint jedoch die pauschale Behauptung, die Limited in Deutschland sei nicht mehr rechtsfähig, weil dies der höchstrichterlichen Rechtssprechung in Deutschland entspräche. Entsprechende Darstellungen wurden vor allem von Behörden in Massenrundschreiben an Limiteds verbreitet.

Richtig ist, dass der BFH in seiner Entscheidung (Beschluss vom 08. Januar 2019, II B 62/18) unter anderem festgestellt hat, dass sich die Rechtsfähigkeit nach der sog. Gründungstheorie richtet, wenn eine Gesellschaft in einem Vertragsstaat der EU, des EWR oder in einem mit diesen aufgrund Staatsvertrags in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gleichgestellten Staat nach dessen Vorschrift wirksam gegründet ist. Das bedeutet zunächst, dass EU-Gesellschaften und Gesellschaften aus Staaten, mit denen ein entsprechender Staatsvertrag geschlossen wurde, in Deutschland rechtsfähig sind und die Gesellschaft in Deutschland darüber hinaus auch als Kapitalgesellschaft mit entsprechender beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen anerkannt wird.

Stammt die Gesellschaft nicht aus einem solchen Staat, kann sie trotzdem rechtsfähig (als Personengesellschaft) sein, wenn sie mehr als einen Gesellschafter hat. Sie wird dann aber nicht als Kapitalgesellschaft anerkannt. Es besteht also persönliche Haftung für die Gesellschafter.

Zwischenergebnis: Nach der BFH-Rechtsprechung sind Gesellschaften dann rechtsfähig, wenn sie mindestens zwei Gesellschafter haben oder in der EU bzw. einem Abkommensstaat wirksam gegründet ...

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK und seine Folgen auf die Limited in Deutschland

Die Nicht-Diskriminierungsklausel

Firmengruendung.de 0 3029

Die EU und Großbritanien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt.

Für die Limited in Deutschland besonders relevant dürfte die im Freihandelsabkommen enthaltene Nicht-Diskriminierungsklausel (Inländerbehandlung) sein. Diese findet sich in der deutschen Version des Abkommens auf Seite 101 und hat folgenden Inhalt:

Artikel SERVIN.2.3: Inländerbehandlung 

1. Jede Vertragspartei gewährt Investoren der anderen Vertragspartei und erfassten Unternehmen eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die Behandlung, die sie ihren eigenen Investoren und deren Unternehmen in vergleichbaren Situationen in Bezug auf die Niederlassung und Anwendung in ihrem Gebiet gewährt

2. Die von einer Vertragspartei nach Absatz 1 gewährte Behandlung bedeutet ...

Vorteile der Ausgründung von Tochtergesellschaften unter einer UK Ltd

Firmengruendung.de 0 3283

Tragen Sie sich mit dem Gedanken der Umstellung von der englischen Limited auf eine deutsche Gesellschaft? Ein Ansatz könnte die Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft unter Ihrer bestehenden Limited sein.

Einige Argumente sprechen unserer Meinung nach durchaus für dieses Modell: ....

Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu.

Firmengruendung.de 0 2677

Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit Steuerbegleitgesetz zugestimmt. Damit ist nunmehr der Weg frei für das Inkrafttreten zum Ende März. Steuerlich soll dieses Gesetz Rechtssicherheit für die Ltd in Deutschland bringen. Insbesondere wird ein etwaiger Brexit keine stillen Reserven oder Grunderwerbsteuern auslösen. Das Betriebsvermögen der Limited soll außerdem auch weiterhin körperschaftssteuerlich verstrickt bleiben.

Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit

Firmengruendung.de 0 2739

Mit der Einfügung einer Steuerbefreiungsvorschrift im Grunderwerbsteuergesetz soll sichergestellt werden, dass es nicht allein durch den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer kommt, wenn eine englische Limited Eigentümerin von Grundstücken in Deutschland ist. Hierzu wird § 4 Grunderwerbsteuer geändert. Es wird eine neue Nummer 6 eingefügt, die wie folgt lautet

 

"6. Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union beruhen."

 

Der Brexit wird damit zur Besonderen Ausnahme von der Besteuerung mit Grunderwerbsteuern.

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