Aktuelle Beiträge

LTD Gesellschafter als umsatzsteuerrechtliches Unternehmen nach § 2 UStG

Firmengruendung.de 0 2878

Im vorhergehenden Beitrag haben wir bereits über die im Umlauf befindlichen Informationsschreiben der Finanzämter zum BMF Schreiben 30.12.2020 berichtet.

Diese Schreiben werden aktuell ergänzt durch Schreiben, in denen dem LTD Gesellschafter persönlich eine Umsatzsteuernummer mitgeteilt wird, oder die Vergabe der USt-Nummern angekündigt wird. Meist verweisen diese Schreiben auf das BMF Schreiben 30.12.2020 und erhalten zusätzlich den Hinweis, dass die LTD hinsichtlich der Körperschaftssteuer (wegen des Brexit-Steuerbegleitgesetzes) weiter als Körperschaftssteuersubjekt behandelt wird.

Im Ergebnis gehen die Finanzämter also davon aus, dass die Steuern für LTDs zukünftig über zwei Steuernummern erklärt werden sollen. Die bisherige Steuernummer der LTD soll weiterhin für die Körperschaftssteuererklärung verwendet werden. Eine auf den Unternehmer persönlich vergebene Umsatzsteuernummer soll für die Umsatzsteuererklärungen verwendet werden.

Diese Schreiben sind in der Regel nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, dürften aber einen Regelungsgehalt haben und damit einen Verwaltungsakt darstellen, gegen den Rechtsmittel zulässig sind.

Ein unverbindliches Muster für einen entsprechenden Einspruch hönnen Sie sich weiter unten herunterladen. Vor der etwaigen Einlegung eines Rechtsmittels sollten Sie sich ...  

Finanzamt Schreiben zur Anerkennung der Limited nach dem Brexit

BMF Schreiben vom 30.12.2020

Firmengruendung.de 0 3070

Aktuell versenden Finanzämter Informationsschreiben, in denen die Behörden auf das BMF Schreiben vom 30.12.2020 verweisen. Hierin informieren die Finanzämter darüber, dass die Limited laut dem BMF Schreiben vom 30.12.2020, ab dem 01.01.2021, nicht mehr als Kapitalgesellschaft zu behandeln sei.

Unsere rechtliche Einschätzung zu dieser Frage haben wir bereits in mehreren Beiträgen dargelegt.

Sofern es sich um derartige reine Informationsschreiben des Finanzamtes handelt, schlagen wir folgendes unverbindliches Schreiben vor, wobei Sie das Vorgehen auch vorab mit Ihrem Steuerberater abstimmen sollten. Das Schreiben können Sie sich bei Bedarf auch im Wordformat herunterladen. Alternativ stehen wir natürlich auch gerne im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung zur Verfügung. Achten Sie jedoch stets besonders darauf, ob Schreiben an Sie bzw. die LTD verbindliche Aussagen mit einer konkreten Regelung und oder eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In diesem Fall ist gesondert zu prüfen, ob Rechtsmittel ...

Die Rechtsfähigkeit der Limited nach dem Brexit

Art 54 AEUV, BGH (Trabrennbahn) und BFH Rechtsprechung

Firmengruendung.de 0 3144

Zum 31.12.2020 ist Großbritannien bekanntlich aus dem EU-Binnenmarkt ausgeschieden.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Limited in Deutschland?

Zunächst ist anzumerken, dass diese Frage derzeit durchaus nicht einheitlich beantwortet wird. Letztendlich wird sie gerichtlich zu klären sein.

Voreilig erscheint jedoch die pauschale Behauptung, die Limited in Deutschland sei nicht mehr rechtsfähig, weil dies der höchstrichterlichen Rechtssprechung in Deutschland entspräche. Entsprechende Darstellungen wurden vor allem von Behörden in Massenrundschreiben an Limiteds verbreitet.

Richtig ist, dass der BFH in seiner Entscheidung (Beschluss vom 08. Januar 2019, II B 62/18) unter anderem festgestellt hat, dass sich die Rechtsfähigkeit nach der sog. Gründungstheorie richtet, wenn eine Gesellschaft in einem Vertragsstaat der EU, des EWR oder in einem mit diesen aufgrund Staatsvertrags in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gleichgestellten Staat nach dessen Vorschrift wirksam gegründet ist. Das bedeutet zunächst, dass EU-Gesellschaften und Gesellschaften aus Staaten, mit denen ein entsprechender Staatsvertrag geschlossen wurde, in Deutschland rechtsfähig sind und die Gesellschaft in Deutschland darüber hinaus auch als Kapitalgesellschaft mit entsprechender beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen anerkannt wird.

Stammt die Gesellschaft nicht aus einem solchen Staat, kann sie trotzdem rechtsfähig (als Personengesellschaft) sein, wenn sie mehr als einen Gesellschafter hat. Sie wird dann aber nicht als Kapitalgesellschaft anerkannt. Es besteht also persönliche Haftung für die Gesellschafter.

Zwischenergebnis: Nach der BFH-Rechtsprechung sind Gesellschaften dann rechtsfähig, wenn sie mindestens zwei Gesellschafter haben oder in der EU bzw. einem Abkommensstaat wirksam gegründet ...