Finanzbuchhaltung betriebswirtschaftliche Auswertung, Erfassung und Abschreibung Ihres
Anlagevermögen über DATEV:
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| Bedingung für eine gute und
aussagekräftige Finanzbuchhaltung ist die möglichst enge und effektive Zusammenarbeit
zwischen dem Mandanten und dem Steuerbüro. |
| Die Grundaufzeichnungen werden in der
Regel von dem Mandanten nach ausführlicher Einweisung durch das Steuerbüro erstellt.
Nach Absprache können auch gewisse Grundaufzeichnungen von unserem Team ausgefertigt
werden. |
| Nach einer intensiven Bestandsaufnahme
der Mandantenwünsche werden dem Mandanten ein oder mehrere Vorschläge zur Realisierung
unterbreitet, damit der Verpflichtung des Kaufmanns Bücher zu führen, Rechnung
getragen wird. |
| SolIte keine Verpflichtung bestehen,
regelmäßige Bücher zu führen, werden effektive, aber zulässige
Aufzeichnungsvorschläge vorgetragen. |
Anlagenbuchführung DATEV:
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| Durch die laufende Erfassung Ihrer
Betriebs- und Geschäftsausstattung und die Verbuchung der linearen AfA pro rata temporis
können wir Ihnen besonders aussagekräftige Auswertungen für Ihre betriebliche
Kalkulation zur Verfügung stellen. |